Im folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma M.T.S.-Computer & Kommunikation. Diese bilden die Grundlage aller mit uns abgeschlossen Verträge und Vereinbarungen über die Lieferung bzw. Bereitstellung von Diensten, Waren und ähnlichem. Alle vorangehenden AGBs werden mit der Veröffentlichung dieser Version ungültig. Stand der AGB ist Januar 2000.



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Einleitung

Die Firma M.T.S.-Computer & kommunikation, Inhaber Max Thelen, im folgenden M.T.S. genannt, schließt Verträge, insbesondere über die Lieferung von Computern, Komplettsystemen wie auch Einzelteilen sowie für Serviceleistungen, ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB ab. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Entgegenstehenden AGB unserer Geschäftspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind, soweit sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt werden, unverbindlich. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1 Für die Verträge gelten die schriftlichen, vom Kunden unterzeichneten Auftragsschreiben/ -bestätigungen. Wir behalten uns vor, schriftliche Auftragsbestätigungen unsererseits zu erteilen.
2.2 Für die Angaben von Spezifikationen zu der Konfiguration der von uns zu liefernden Computer bzw. Komplettsysteme einschließlich Leistungsanforderungen ist ausschließlich unser Geschäftspartner verantwortlich.
2.3 Von uns gemachte Angaben, z.B. in Prospekten, Anzeigen, in Auftragsschreiben o.ä. stellen nur Beschreibungen dar und enthalten insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unsere Angebote bleiben frei und wir behalten uns Änderungen und/oder Streichungen aus der Produktpalette mit adäquater Ersatzlieferung vor.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Vertragspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich der Einschluß der Mehrwertsteuer vereinbart ist. Die Vertragspreise sind unverzüglich, ohne jeden Abzug, an uns zu zahlen bei Fälligkeit. Unser Geschäftspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wenn unser Geschäftspartner in Verzug ist, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, min. jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, der Kunde weist uns nach, daß wir einen wesentlich geringeren Schaden erleiden.

4. Lieferung und Zeit der Lieferung

4.1 Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an unseren Geschäftspartner geht die Gefahr auf diesen über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Bei Versand der Ware hat der Kunde das volle Transportrisiko sowie dessen Kosten zu tragen.
4.2 Wir pflegen die für die Erstellung der Systeme notwendigen Teile bei Drittlieferanten zu beziehen. Auch deswegen sind von uns genannte Lieferzeiten und Lieferfristen nur als ungefähre Zeitangaben zu verstehen. Wenn ein Liefertermin als verbindlich vereinbart werden soll, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Regelung. Nach Ablauf verbindlicher Lieferfristen muß unser Geschäftspartner uns zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, die Leistung nach dieser Frist abzulehnen. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist kann unser Geschäftspartner unter Ausschluß sonstiger Ansprüche - soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders geregelt - vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich zu unseren Gunsten angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von uns nicht zu vertretender Hindernisse, soweit solche Hindernisse - wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und ähnliches - auf unsere Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Von uns gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend bei laufender Rechnung der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderungen. In diesem Fall bleiben bereits bezahlte Waren unser Eigentum, solange wir noch irgendwelche Forderungen gegenüber dem Besteller haben.
5.2 Der Besteller nimmt die Vorbehaltsware für uns in Verwahrung. Er haftet diesbezüglich für den Verlust unserer Ware sowie für deren zufälligen Untergang und für jedes Verschulden.Dabei hat er die Ware auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen alle Risiken zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden hiermit im voraus an uns abgetreten.


6. Gewährleistung

6.1 Die M.T.S. leistet Gewähr dafür, daß gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Der Geschäftspartner bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein.
6.2 Soweit wir im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bzw. einzelne seiner Teile diese von Dritten bezogen haben, ist unser Geschäftspartner zunächst darauf verwiesen, unsere eigenen Gewährleistungsansprüche gegen diese Dritten im eigenen Namen geltend zu machen , wozu wir unseren Geschäftspartner hiermit ermächtigen. Sollte die Beseitigung von Mängeln trotz angemessener Bemühung des Bestellers nicht ohne gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten herbeizuführen sein, so hat er uns davon zu benachrichtigen.
6.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls wir Mängel auch innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen, so ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate ab erfolgter Installation, sofern diese von uns übernommen worden ist, ansonsten ab Lieferung.
6.5 Die Gewährleistungsarbeiten werden nach unserer Wahl entweder bei unserem Geschäftspartner oder bei uns durchgeführt.
6.6 Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Geschäftspartner ist ausgeschlossen.
6.7 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
6.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der (die) gelieferte(n) Gegenstand(-stände) durch den Geschäftspartner oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den üblichen Installationsanforderungen entsprechen. Unsere Gewährleistung entfällt ferner, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kunde einen Fehler nicht angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.


7. Haftungsbeschränkung

7.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung - ist die M.T.S. nur verpflichtet, wenn
7.11 der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder
7.12 M.T.S. eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt hat; in diesem Fall ist die Haftung auf höchstens 100.000,-- DM begrenzt, und in diesem Rahmen auch für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war.
7.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öff. Rechts oder ein öff.-rechtl. Sondervermögen ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche gem. voranstehender Ziffer wie folgt weiter eingeschränkt :
7.21 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
7.22 Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den uns damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
7.23 Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Kunde diese in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
7.24 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.


8. Verschiedenes

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und / oder unserer AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.2 Erfüllungsort ist Gummersbach. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Gummersbach vereinbart. M.T.S. bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.




Zurück